Allgemeine Geschäftsbedingenung
§1 Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Für alle Angebote, Aufträge, Leistungen, Produkte und Verträge die durch den Service und das Produkt UNSER KGV ONLINE bereitgestellt werden, gilt die Firma DigitalMDMA, Hohestieg 12, 38118 Braunschweig, www.DigitalMDMA.com als Auftragnehmer. Hierfür gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als anerkannt.
1.2 Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Angebote, Aufträge, Leistungen und Verträge, auch wenn nicht nochmals explizit auf diese hingewiesen wurde.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden von uns nur anerkannt, wenn und soweit wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben. Dieser Zustimmungsvorbehalt gilt auch dann, wenn DigitalMDMA in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Auftraggebers mit der Erbringung der geschuldeten Leistung vorbehaltlos beginnt.
1.4 Diese AGB gelten sinn- und zweckgemäß für alle Arbeitsbereiche von DigitalMDMA, auch wenn sie nicht speziell angeführt sind, aber im Rahmen der üblichen Arbeitsbereiche von DigitalMDMA liegen.
1.5 Mündliche Nebenabreden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen, für den Inhalt derartiger Nebenabreden ist jedoch ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von DigitalMDMA maßgeblich.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss mit DigitalMDMA gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§2 Angebote und Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote von DigitalMDMA sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Entstehen während der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen Mehraufwendungen, so werden diese dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
2.3 Bei Verträgen mit einem Auftragsvolumen von mehr als EUR 500,00 kann, wenn vertraglich nicht anderweitig geregelt, DigitalMDMA einen Vorschuss von bis zu 25% des Auftragsvolumens beanspruchen.
2.4 Es besteht kein Anspruch auf Abschluss von Folgeverträgen.
§3 Haftung
3.1 DigitalMDMA haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ohne Beschränkungen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DigitalMDMA nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung von DigitalMDMA jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3.2 Die sich aus 3.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit DigitalMDMA einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.
3.3 DigitalMDMA übernimmt nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen eine Haftung für die, von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Inhalte und deren Sicherung.
3.4Die Sicherung der zur Verfügung gestellten Daten obliegt allein dem Auftraggeber.
3.5 DigitalMDMA haftet nur nach Maßgabe der vorstehen- den Regelungen für den Verlust oder die Veränderung von Daten.
3.6 DigitalMDMA übernimmt bei Veröffentlichung keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und gesetzliche Korrektheit der zu erstellenden Daten und Inhalte.
3.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zu erstellenden Daten und Inhalte, im Rahmen der zu erbringenden Leistungen, auf inhaltliche Richtigkeit, gesetzliche Korrektheit und auf Ansprüche und Rechte Dritter zu überprüfen.
3.8 DigitalMDMA übernimmt keinerlei Haftung bei Drittbeauftragten und Werbeträgern, auch nicht wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
3.9 DigitalMDMA übernimmt keine Haftung bei höherer Gewalt sowie bei Ausfällen und/oder Störungen des Internets.
§4 Leistungen
4.1 Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot mit kundenseitiger Unterschrift.
4.2 Die Form der Auslieferung der erstellten Leistungen ist in den jeweiligen Angeboten festgehalten. Digitale Produkte werden grundsätzlich online ausgeliefert. Hierzu zählen alle Dienstleistungen und Produkte von DigitalMDMA. Als Regelfall wird eine Lieferung mittels E-Mail, wetransfer.com, FTP oder mittels Zusenden von Zugangsdaten angesehen. In Ausnahmefällen wird mittels Datenträger und einer postalischen oder persönlichen Auslieferung gearbeitet.
4.2.1 Digitale Produkte oder Dienstleistungen von DigitalMDMA gelten spätestens mit erhalt des Kunden als ausgeliefert.
4.3 DigitalMDMA behält sich vor, die zu erbringenden Leistungen selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4.4 Der Auftraggeber unterliegt einer Mitwirkungspflicht bei der Entstehung der zu erbringenden Leistungen, insbesondere bei der zur Verfügungsstellung von Daten, Informationen und anderer nötiger Materialien.
4.4.1 Darüber hinaus ist der Kunde innerhalb, einer im Vorfeld kommunizierten First, von zwei Wochen nach Auslieferung der Leistung (z.B. mit Status: „Auslieferung online mit Zugangsdaten“) dazu verpflichtet alle ihm auffallenden Mängel (Funktionskorrekturen, Designkorrekturen, Inhaltskorrekturen) über den im Vorfeld kommunizierten Kanal (E-Mail oder Google Doc) schriftlich, verständlich und vollständig (Datum, Fehlerort, Beschreibung, Screenshot) anzugeben. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Projekt als abgeschlossen. Korrekturwünsche die zu einem späteren Zeitpunkt an DigitalMDMA kommuniziert werden, sind als Mehraufwand anzusehen. Siehe hierzu ebenfalls §7.2.
4.5 Falls nichts anderes im Angebot oder Vertrag vereinbart, gelten für alle Dienstleistungen oder Teildienstleistungen maximal zwei Korrekturstufen / Korrekturschleifen. Jede Schleife definiert sich hierbei aus einer einzelnen E-Mail mit Korrekturwünschen, einem einzelnen Text-Dokument. Der Erhalt einer Schleife durch DigitalMDMA gilt als durch den Kunden eingereicht. Der Umfang jeder Korrekturschleife ist nicht im Umfang sondern zeitlich begrenzt. Dem Kunden stehen für das Einreichen von Korrekturen je Schleife bis zu 14 Tage zu Verfügung, maximal jedoch bis zu 60 Tage für alle Korrekturschleifen in Summe, beginnend mit der Auslieferung an den Kunden. Hier durch den Status „Auslieferung online mit Zugangsdaten“. Wurden alle Korrekturschleifen eingereicht steht kein weiterer, kostenloser Zeitraum für Korrekturen zu Verfügung.
4.5.1 Korrekturwünsche die im Angebot oder diesen AGB definierten Grenzen übersteigen, werden dem Kunden auf Stundenbasis in Rechnung gestellt.
4.5.2 Für Java-Softwareentwicklungen wird von einer Frist von 60 Tagen für Korrekturschleifen abgesehen. Alle anderen Regelungen bleiben hiervon unberührt.
4.5.3 Korrekturschleifen sind bei folgenden Dienstleistungen nicht anzuwenden: Webhosting, Domanis, Service Level, SSL Zertifikate.
4.6 Alle Änderungen, die den vertraglich geregelten Umfang (Angebot) der zu erbringenden Leistungen überschreiten, müssen schriftlich eingereicht werden.
4.7 Die Änderungen, die den vertraglich geregelten Umfang und Zeitplan der zu erbringenden Leistungen überschreiten, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, soweit sie Mehraufwendungen produzieren.
§5 Programmierung
5.1 Alle erstellten Quellcodes und alle erstellte Software sind geistiges Eigentum von DigitalMDMA und/oder deren Erfüllungsgehilfen.
5.2 Sämtliche Änderungen, Vervielfältigungen, Verbreitungen, Vermietungen, Veröffentlichungen, Ausstellungen und Aufführungen des Codes bedürfen einer schriftlichen Genehmigung seitens DigitalMDMA.
5.3 Bei Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte am Quellcode, genehmigt oder nicht, entfallen sämtliche Gewährleistungsrechte und -ansprüche des Auftraggebers an DigitalMDMA.
5.4 Der Auftraggeber erwirbt, sofern nicht vertraglich anders geregelt, eine Lizenz mit einem einfachen Nutzungsrecht für die angegebene Nutzung und der zum Vertragszeitpunkt aktuellen Version.
5.5 Alle Änderungen, Support- Aufwände, Updates sowie Wartungsarbeiten, sofern nicht vertraglich anders geregelt, sind kostenpflichtig.
§6 Werbung
6.1 DigitalMDMA ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Aufträge zu erteilen. Werden Mengenrabatte oder Malstaffel in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
6.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Werbetreibenden erteilt werden, übernimmt DigitalMDMA gegenüber dem Werbungsdurchführenden keinerlei Haftung. In diesem Fall tritt DigitalMDMA lediglich als Werbemittler auf.
6.3 Wird DigitalMDMA mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Werbetreibende damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu vergüten ist.
Wurde eine Vergütung nicht vereinbart, so gilt der angegebene übliche Stundenlohn wie im Angebot angegeben. DigitalMDMA kann in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen.
6.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden DigitalMDMA 10 bis 20 einwandfreie Belege, bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl, unentgeltlich überlassen. DigitalMDMA ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
6.5 DigitalMDMA ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf DigitalMDMA und/ oder den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür eine Vergütung zusteht.
§7 Abnahme; Verjährung
7.1 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
7.2 Die zur Abnahme dem Auftraggeber vorgelegten Projekte oder Teilprojekte unterliegen einer Abnahmepflicht. Die Abnahme kann nur bei Vorliegen von erheblichen Mängeln verweigert werden. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Vorlage der Projekte oder Teilprojekte keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die vorgelegten Projekte oder Teilprojekte als abgenommen bzw. genehmigt. Werden Korrekturen an DigitalMDMA übermittelt, greifen die Regelungen der Korrekturschleifen von DigitalMDMA. Siehe §4.5.
7.3 Werden vom Auftraggeber Änderungen gewünscht, die sich auf bereits abgenommene Projekte oder Teilprojekte beziehen, so übernimmt der Auftraggeber hierfür sämtliche anfallenden Kosten.
7.4 Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Abnahme. Die vorstehende Regelung gilt nicht, wenn DigitalMDMA den Mangel arglistig verschwiegen hat.
7.5 Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von 14 Tagen.
§8 Vergütung
8.1 Alle vereinbarten Vergütungen sind Nettopreise und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten.
8.2 Sämtliche sonstige Abgaben und Mehraufwendungen, auch wenn sie nachträglich entstehen, werden an den Auftraggeber weitergereicht.
8.3 Hat DigitalMDMA Unkosten und Spesen, die im Rahmen des Auftrages entstehen, so werden diese nur nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.
8.4 Auftraggeber-seitige Vorschläge und Weisungen beeinflussen die Vergütung nicht.
8.5 Sämtliche Vergütungsansprüche sind, falls vertraglich nicht anders geregelt, sofort und ohne Abzüge zu entrichten.
8.6 Aufrechnungsrechte oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur insoweit zu, als sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
8.7 Bei Zahlungsverzug kann DigitalMDMA Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
§9 Rechte
9.1 Das Urheberrecht an allen erbrachten Leistungen bleibt ausschließlich bei DigitalMDMA und/oder deren Erfüllungsgehilfen.
9.2 Werke der Erfüllungsgehilfen verbleiben mittels exklusive Verwertungs- und Nutzungsrechten bei DigitalMDMA.
9.2.1 In Fällen in denen bestimmte und vertraglich vereinbarte Inhalte, Werke oder Teilwerke der Erfüllungsgehilfen mittels einfachen Verwertungsrechten vereinbart werden, ist es DigitalMDMA zeitlich und räumlich uneingeschränkt gestattet diese zu vervielfältigen, verwenden, vermieten, auszustellen und aufzuführen. Dies bedarf keiner weiteren Zustimmung der Erfüllungsgehilfen in jeglicher Form.
9.2.2 Die Erfüllungsgehilfen verzichten auf Vergütungsansprüche über den geschlossenen Auftrag hinaus, auch für und an künftigen Werken, die die Nutzung, Verwendung, Verwertung, Vervielfältigung des Werkes des Erfüllungsgehilfen an aktuellen oder zukünftigen Werken von DigitalMDMA betreffen.
9.2.3 Weiterhin werden dem Erfüllungsgehilfen für Inhalte die nicht von ihm selbst erstellt wurden keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte erteilt. Dies gilt ebenfalls für künftige Werke.
9.2.4 Rechnungen der Erfüllungsgehilfen sind bis zu drei Monate nach Projektende vollständig und fehlerfrei einzureichen. Nach dieser Frist verbleibt die Leistung / das Produkt mittels exklusiven Verwertungs- und Nutzungsrechten bei DigitalMDMA. Ein Rechnungsanspruch oder mögliche Honoraransprüche verfallen nach dieser Frist komplett.
9.3 Dem Kunden wird, falls vertraglich nicht anders geregelt, ein einfaches Nutzungsrecht an der erbrachten Leistung erteilt. Die Vervielfältigung, Verwertung, Weitergabe dieser oder Erteilung von Unterlizenzen, ist nur nach Absprache mit DigitalMDMA möglich.
9.4 Sämtliche Vorschläge, Präsentationen und Konzepte, auch bei einem existierenden Vertrag oder Auftrag und unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind, geistiges Eigentum von DigitalMDMA und dürfen weder verwendet, noch an Dritte, auch in abgewandelter Form, weitergegeben werden.
9.5 Ein Miturheberrecht bei Auftraggeber-seitige Vorschlägen, Ideen und Weisungen wird ausgeschlossen.
9.6 DigitalMDMA behält sich alle Rechte vor.
§10 Eigentumsvorbehalt
10.1 Sämtliche Leistungen bleiben, bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Vergütungsansprüche, das Eigentum von DigitalMDMA.
10.2 Zu Referenzzwecken bzw. Eigenwerbung behält sich DigitalMDMA die Nutzung der erbrachten Leistungen vor.
10.3 Weiterhin behält sich DigitalMDMA vor, die Logos aller Kunden, für die DigitalMDMA tätig war oder ist, zu Referenzzwecken bzw. Eigenwerbung zu Nutzen.
§11 Schutzrecht
11.1 Es ist Auftraggeber- seitige zu gewährleisten, dass alle gelieferten Daten frei von Kosten und Ansprüchen Dritter sind.
11.2 DigitalMDMA schließt die Haftung für alle erbrachten Leistungen auf markenrechtliche Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit aus.
11.3 Der Auftraggeber stellt DigitalMDMA von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei.
§12 Domains, Webhosting und Server
§12.1 Falls nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für Domains, Webhosting und Server 12 Monate. Kündigungsfrist sind 3 Monate vor Laufzeitende. Die Laufzeit der jeweiligen Leistung verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate. Kündigungen sind vollständig und postalisch einzureichen. Hierbei gilt das Datum der Ankunft bei DigitalMDMA.
12.2 Der Kunde wird von allen Daten, die er auf Server oder Webhosting des Anbieters überträgt, tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen Oder erstellen lassen (z.B. Durch ein von DigitalMDMA bereitgestelltes Service Level), die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die Server des Anbieters hochladen und Konfigurationen wiederherstellen. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten des Anbieters, soweit diese rechtzeitig durch den Anbieter angekündigt wurden.
12.3 Der Kunde darf durch seine Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der Kunde darf seine Internetpräsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, wenn und soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern und ähnlichen Techniken bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Der Anbieter ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. den Zugang zu den Informationen des Kunden zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden wird hierdurch nicht berührt.
12.4 Der Kunde verpflichtet sich, vom Anbieter zum Zwecke des Zugangs zu dessen Diensten erhaltene Passwörter regelmäßig zu ändern sowie streng geheim zu halten. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
12.5 Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Anbieters verursachen. Der Anbieter kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat (vgl. §9). Dies gilt nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedizierte Hardware).
12.6 Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Hierzu gehören insbesondere nachfolgende Handlungen:
(a) Phishing-Seiten und/oder ein offenes Mail-Relays (Mailserver, der von jedem beliebigen Rechner Emails annimmt und an beliebige Dritte weiterleitet) oder ähnliches System über das SPAM-E-Mails verbreitet werden können;
(b) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking);
(c) Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing);
(d) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning);
(e) Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt, oder sonst ein Erlaubnistatbestand gegeben ist;
(f) jugendgefährdende Inhalte bereitzustellen; Erwachsenen-Inhalte ohne Abstimmung mit dem Anbieter zu veröffentlichen;
(g) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware.
Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Anbieter zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Die Zahlungspflicht des Kunden wird hierdurch nicht berührt. Schadenersatzansprüche des Anbieters bleiben ausdrücklich vorbehalten.
12.7 Der Kunde verpflichtet sich „Spamming“ sowohl unter Verwendung von Systemen des Anbieters wie auch unter Verwendung von Domains, die über den Anbieter registriert sind, zu unterlassen. „Spamming“ liegt vor, beim Versand von E-Mails ohne vorherige ausdrückliche konkrete Einwilligung des jeweiligen Adressaten, soweit nicht eine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG vorliegt. Der Nachweis einer Einwilligung des jeweiligen Empfängers oder der Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG obliegt dem Kunden. Dem Kunden ist auch untersagt mittels Spamming Inhalte zu bewerben oder bewerben zu lassen, die unter einer über den Anbieter registrierten Domain oder über Systeme des Anbieters abrufbar sind.
12.8 Bei Webhosting-Produkten ist es dem Kunden untersagt, über den Webserver mittels Skripten massenhaft E-Mails und/oder sog. „Spam-Mails“, „Paidmails“ bzw. E-Mails mit denen ein „Referral-System“ beworben wird, zu versenden.
12.9 Für sämtliche Inhalte, die der Kunde speichert oder zum Abruf bereithält, ist im Verhältnis zum Anbieter ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch, soweit die Inhalte auf einem anderen Webserver als dem des Anbieters abgelegt sind und diese lediglich unter einer über den Anbieter registrierten Domain bzw. Subdomain abrufbar sind. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er durch sein Verhalten eine Rechtsverletzung ermöglicht. Seitens des Anbieters erfolgt keine Prüfung der Inhalte auf eventuelle Gesetz- oder Vertragsverstöße.
12.10 Ist mit dem Kunden die Durchleitung einer bestimmten Datenmenge pro Abrechnungszeitraum vereinbart, wird der Kunde dieses Limit überwachen. Übersteigt das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic), die für den jeweiligen Zeitabschnitt mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge, stellt der Anbieter dem Kunden den für das überschießende Volumen entfallenden Betrag zu den hierfür vereinbarten Preisen in Rechnung.
12.11 Sofern der Kunde auf den Servern Lizenzen selbst verwaltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizenzierung verpflichtet.
§13 Service Level
§13.1 Falls nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für alle Service Level 12 Monate. Kündigungsfrist sind 3 Monate vor Laufzeitende. Die Laufzeit des jeweiligen Service Levels verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate. Kündigungen sind vollständig und postalisch einzureichen. Hierbei gilt das Datum der Ankunft bei DigitalMDMA.
§13.2 Ein Zeitkontingent verfällt, falls vertraglich abgeschlossen, zu jedem Monatsende und addiert sich nicht von Monat zu Monat.
§13.3 Das Service Level stellt Produkte, Leistungen und Services bereit die das böswillige Eindringen von Dritten erschweren soll. Es stellt nicht den Anspruch an einen 100% Schutz. Es ist vielmehr als präventive Maßnahme zur Abwehr von Dritten und oder Unbefugten zu sehen.
§13.3.1 Sollte ein Dritter, gegen jegliche Erwartungen, Zugang zur Kundenwebseite erlangen, haftet DigitalMDMA hierfür weder direkt noch indirekt. Der Aufwand für eine erweiterte oder individuelle Absicherung,ferner die Behebung von gezielten Sicherheitslücken, wird dem Kunden in Absprache in Rechnung gestellt.
§13.3.2 Ist vertraglich ein zeitliches Kontingent für Sofortmaßnahmen im Falle eines Hacks vereinbart, werden diese Stunden primär für das Schließen einer Sicherheitslücke verwendet. Dies kann durch DigitalMDMA auch ohne vorherige Einwilligung des Kunden umgehend geschehen. Der Kunde wird jedoch in jedem Fall über die jeweilige Situation direkt im CMS Plugin informiert. Ist das Zeitkonto erschöpft, wird in Absprache und Zustimmung des Kunden je Stunde weitergearbeitet.
13.3.1.1 Kann der Kunde die von DigitalMDMA angebotene zusätzliche Absicherung nicht finanzieren, behält sich DigitalMDMA das Recht vor die komplette Webseite und alle damit verbundenen Services nach einer Frist von maximal 5 Tagen komplett zu sperren ggf. einzustellen um eigene Datenverluste oder Störungen zu verhindern.
§13.4 Im Umfang des Service Levels erhält jedes CMS eine Domain basierte Lizenz. Dem Kunden werden hierbei zwei Lizenzen für dessen Hauptdomain und einer Staging-Variante zu Verfügung gestellt. Der Betrieb ist ausschließlich auf einem lizenzierten Server von DigitalMDMA möglich und erlaubt. Modifikationen am Basiscode des Service Levels sind untersagt. Zuwiderhandlungen werden rechtlich verfolgt.
§13.5 Während der Vertragslaufzeit kann zum Monatsende zu einem größeren oder kleinerem Paket / Tarif gewechselt werden. Ende des alten Tarifes und Beginn des neuen Tarifes bleibt das jeweilige Zahlungsintervall des Kunden.
§13.6 Services die das Leistungsspektrum des jeweiligen Service Levels überschreiten werden dem Kunden kommuniziert und in Absprache in Rechnung gestellt.
§13.7 Anspruch auf regelmäßige Updates des CMS und der Plugins besteht ausschließlich für kostenfreie Plugins. Kostenpflichtige Updates für endgeldlich erworbene Plugins werden in Kundenabsprache zusätzlich in Rechnung gestellt.
§13.8 Mit Beendigung des Service Levels werden alle Sicherheitsfutures durch DigitalMDMA deaktiviert. Mittels einer im Vorfeld angekündigten Frist über 14 Tagen kann der Kunde seine Domains, Mails und Webhosting selbst umziehen. Mit Vertragsende enden die Leistungen des Service Levels von DigitalMDMA unmittelbar. Für Domains kann in Absprache mit dem Kunden ein schriftlicher KK Antrag gestellt werden, um den Umzug möglichst ausfallsicher umzusetzen. DigitalMDMA übernimmt bei diesem Prozess jedoch keine Haftung für mögliche Ausfälle, Datenverluste oder alle weiteren Umstände die auf dieses Ereignis zurückfallen könnten.
§13.9 Service Level und dessen Bestandteile dürfen nur auf einem lizenzierten DigitalMDMA Server betrieben werden. Die Installation oder der Gebrauch ist andernfalls untersagt und führt zu einer Abmahnung.
§14 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und -kündigung, Einstellung der Leistung
14.1 Der Antrag des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht entweder in der Übermittlung eines Auftragsformulars an den Anbieter in Schriftform oder aber in der Absendung einer elektronischen Erklärung auf der Internetseite des Anbieters. Der Kunde hält sich an seinen Antrag für 7 Tage gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Kundenantrags durch den Anbieter oder der ersten für den Kunden erkennbaren Erfüllungshandlung des Anbieters zustande.
14.2 Soweit sich aus der Leistungsbeschreibung oder der Vereinbarung mit dem Kunden nichts Abweichendes ergibt, beträgt die Vertragslaufzeit für das jeweilige Produkt ein Jahr. Der Abrechnungszeitraum entspricht dabei der Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum – maximal jedoch um ein Jahr – falls nicht vier Wochen vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit der Vertrag gekündigt wird.
14.3 Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde
a) sich für mindestens einen Zeitraum von einem Monat mindestens in Höhe des für den letzten Abrechnungszeitraum geschuldeten Entgelts in Verzug befindet und ungeachtet mindestens einer Mahnung, die eine Androhung der Kündigung enthält, keine Zahlung leistet;
b) trotz bereits erfolgter berechtigter Abmahnung erneut schuldhaft eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt oder eine bestehende Vertragsverletzung nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist beseitigt oder dem Anbieter eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist. Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor bei einem gravierenden Verstoß des Kunden gegen Jugendschutz- und/oder Strafvorschriften und/oder Marken- und/oder Urheberrechtsverstößen des Kunden von erheblichem Umfang unter Verwendung der Leistungen des Anbieters.
14.4 Die ordentliche wie auch die außerordentliche fristlose Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Kunden können auch per E-Mail kündigen, wenn diese die der elektronischen Form des § 126a BGB genügt (sog. Qualifizierte elektronische Signatur). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können abweichend hiervon stets auch in Textform kündigen.
14.5 Die Kündigung eines Produktes oder von zu einem Produkt zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis im Übrigen unberührt. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten vor dem Leistungsende des gekündigten Produktes liegt in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist der Anbieter nach Beendigung des Vertrages berechtigt Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Anbieter übertragen wurden, zu löschen.
14.6 Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Dem Kunden obliegt insoweit der regelmäßige Abruf seines E-Mail Kontos. Dem Anbieter bleibt es unbenommen, nach eigener Wahl, alternativ zu einer Online-Rechnung die Rechnungsstellung in Papierform postalisch vorzunehmen. Ein Anspruch auf Übermittlung einer Papierrechnung besteht nur gegen entsprechendes Entgelt.
14.6 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen des Kunden durch SEPA-Lastschrifteinzug. Der Kunde erteilt dem Anbieter, sofern nicht abweichend vereinbart, ein Mandat zum SEPA-Basislastschriftverfahren, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der Anbieter kündigt dem Kunden den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab an (sog. Pre-Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Werktag vor der Abbuchung per E-Mail an den Zahlungspflichtigen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen.
14.7 Bei Bezahlung über PayPal gelten die entsprechenden AGB von PayPal zusätzlich zu den vorliegenden. Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter den jeweiligen Rechnungsbetrag von seinem PayPal-Konto einzuziehen
14.8 Befindet sich der Kunde mindestens für einen Zeitraum von 14 Tagen mindestens in Höhe des für den letzten Abrechnungszeitraum geschuldeten Entgelts in Verzug, ist der Anbieter nach erfolgter Mahnung unter entsprechender Androhung berechtigt, seine Leistung zu verweigern. In der Regel geschieht dies durch eine vorübergehende Sperrung (vgl. §9). Die Zahlungspflicht des Kunden wird hierdurch nicht berührt. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung durch den Anbieter bleibt unberührt.
14.8 Im Falle eines Verzugs ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 10% jährlich zu verlangen. Dem Kunden ist demgegenüber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden entstanden ist.
14.9 Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gewährleistungsansprüche des Kunden, sofern diese gegen die Entgeltforderung des Anbieters aufgerechnet werden.
14.10 Privatkunden wird der jeweils für ihr EU-Land gültige Umsatzsteuer-Satz berechnet. Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. deren Berechnung ist der Anbieter zu einer entsprechenden Änderung der Entgelte berechtigt.
§15 Gewährleistung
15.1 Für Leistungsstörungen ist der Anbieter nur verantwortlich, soweit diese die von ihm zu erbringenden Leistungen betreffen.
15.2 Störungen hat der Anbieter im Rahmen der technischen Möglichkeiten (Service Level Agreement) zu beseitigen. Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, stehen dem Kunden seine gesetzlichen Ansprüche zu. Schadensersatzansprüche bestehen allenfalls im Rahmen der Haftung nach §16.
15.3 Wird die Funktionsfähigkeit eines Produkts aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehenden Nutzung beeinträchtigt, obliegt es dem Kunden nachzuweisen, dass die Fehlfunktionen auch bei vertragsgemäßer Nutzung eingetreten wäre.
15.4 Der Kunde hat dem Anbieter Mängel unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung“) und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.
15.5 Der Anbieter weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Anbieter garantiert nicht, dass vom Anbieter eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. Der Anbieter gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Anbieter eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.
§ 16 Haftung
16.1 Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
16.2 Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
16.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet der Anbieter lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
16.4 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
16.5 Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
16.6 Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
16.7 Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.
16.8 Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen lediglich begrenzt auf die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten durch den Kunden verloren gegangen wären.
$17 Sperrung
17.1 Bei Verstößen des Kunden gegen Gesetz, Rechte Dritter oder mit dem Anbieter bestehender vertraglicher Regelungen, ist der Anbieter berechtigt seine Leistungen teilweise oder vollständig zurückzuhalten („Sperrung“), wobei die Auswahl in seinem Ermessen liegt. Der Anbieter wird hierbei die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Durch eine berechtigte Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten. Über eine vorgenommene Sperrung unterrichtet der Anbieter den Kunden unverzüglich. Der Anbieter genügt seiner Mitteilungspflicht, wenn er die Sperrmitteilung per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse sendet.
17.2 Hält der Anbieter es für möglich, dass ein Verhalten des Kunden oder ein diesem zurechenbares Verhalten Dritter vorliegt, das gegen Gesetz oder Rechte Dritter verstößt oder begründen objektive Tatsachen den Verdacht, dass ein missbräuchlicher Eingriff von Dritter Seite vorliegt, ist er zur Sperrung berechtigt. Dies erfolgt grundsätzlich mit Vorankündigung und Aufforderung zur Stellungnahme an den Kunden, es sei denn es liegt ein dringender Grund vor. Es steht im Ermessen des Anbieters, zusätzlich oder stattdessen, die betreffende Domain zu dekonnektieren.
17.3 Im Falle einer Sperrung oder Dekonnektierung der Domain, die aufgrund bestimmter Inhalte erfolgt, wird der Anbieter soweit dies möglich ist, dem Kunden deren Abänderung bzw. Beseitigung ermöglichen.
§18 Datenschutz
18.1 DigitalMDMA behält sich vor, konkret den Auftrag betreffende Daten zu speichern und diese Daten, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, zu verwenden und nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen, falls vertraglich nicht anders geregelt, ggf. zu löschen.
18.2 Sämtliche gelieferte Daten bedürfen einer Auftraggeber-seitigen Sicherheitskopie. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei möglichem Datenverlust der gelieferten Daten, diese unentgeltlich erneut zu liefern.
18.3 Die Weitergabe von Daten an Dritte ist zulässig, wenn dies zur Erfüllung des Auftrages dient.
18.4 Alle Angaben, Daten und Geschäftsabläufe des Auftraggebers werden streng vertraulich behandelt, unabhängig davon ob ein Vertrag zustande kommt und auch über das Vertragsende hinaus.
18.5 Für Open Source Programme gelten zusätzlich die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen des Anbieters der Software. Der Anbieter wird dem Kunden diese auf Anfrage zur Verfügung stellen. Soweit die Bedingungen der Software-Anbieter in Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen stehen, haben die Bedingungen des Software-Anbieters Vorrang.
Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und, wenn einschlägig, die hersteller- bzw. softwarespezifischen Zusatzbedingungen des Anbieters.
§19 Änderungsvorbehalt
Änderungen an diesen AGB sind nicht nur mit ausdrücklicher Zustimmung, sondern unter den nachfolgend aufgeführten erleichterten Voraussetzungen möglich.
a) Der Betrieb einer Leistung / eines Services kann ohne dessen Neuregelung nicht weiter fortgeführt werden.
b) Dem Kunden wird eine Frist von 7 Tagen gewehrt um zu widersprechen.
§20 Salvatorische Klausel
20.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
20.2 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
§21 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Braunschweig.
§22 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Braunschweig.
§23 Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.